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1 Dez

Corona-Anreiserichtlinien

In der ab dem 24. November 2021 gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) gab es folgende Änderungen/Anpassungen hinsichtlich von Reiseaktivitäten.

§ 4
Zugangsbeschränkungen, Testpflicht

(1) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren nur noch von immunisierten oder
getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:

10. nicht-touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, wobei von nicht immunisierten Personen bei der Anreise und erneut nach jeweils weiteren vier Tagen ein Test vorzulegen ist,

(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:

12. touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben,
13. touristische Busreisen.
Satz 1 gilt nicht für
1. die in § 3 Absatz 2 Nummer 8 aufgeführten Fälle,
2. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren,
3. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem
Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht
gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis
nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen.

Satz 1 gilt nicht für die in § 3 Absatz 2 Nummer 8 aufgeführten Fälle. Satz 1 gilt zudem nicht
für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen
Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen
Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für Kinder und
Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.

Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anreise zu uns.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

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